Beitragvon silverbeetle.de » Dienstag 29. Juni 2010, 23:39
Zu beachten gilt alles, was im Gutachten / ABE der Felge steht. Alles andere liegt im Ermessensspielraum desjenigen Sachverständigen, der die Felge abnimmt und einträgt. Auch bei erfolgten Eintragung müssen die Auflagen des Gutachtens jederzeit erfüllt sein.

Viele Grüße,
Thomas mit silverbeetle
Doch die alles, wat anders ess, stührt, die mem Strom schwemme, wie’t sich jehührt, für die Schwule Verbrecher sinn, Ausländer Aussatz sinn, bruchen wer, der se verführt.
Kristallnaach - BAP