Noch hab ich...
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Nein, kein "Pampersbomber"
Ich zähl das jetzt mal noch nicht als Frage...
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Viele Grüße,
Thomas mit silverbeetle
Doch die alles, wat anders ess, stührt, die mem Strom schwemme, wie’t sich jehührt, für die Schwule Verbrecher sinn, Ausländer Aussatz sinn, bruchen wer, der se verführt.
Kristallnaach - BAP
Thomas mit silverbeetle
Doch die alles, wat anders ess, stührt, die mem Strom schwemme, wie’t sich jehührt, für die Schwule Verbrecher sinn, Ausländer Aussatz sinn, bruchen wer, der se verführt.
Kristallnaach - BAP
Ich hab ja schon gefragt, und darf nicht mehr,
wenn ich dürfte würden mir zur näheren Eingrenzung noch folgendes auf der Zunge lingen:
2 oder 4 türig, danach Kofferraumdeckel oder Heckklappe, danach ev. Kombi?
Planwagen?
dann dt., franz., japanisch, italienischer, amerikanischer, ...- Hersteller
aber dann wären die 10 Fragen schon um
dann fehlt noch: ist ein "e" im Herstellernamen
ist ein "e" im Modellverkaufsnamen
Neufahrzeug??
wenn ich dürfte würden mir zur näheren Eingrenzung noch folgendes auf der Zunge lingen:
2 oder 4 türig, danach Kofferraumdeckel oder Heckklappe, danach ev. Kombi?
Planwagen?
dann dt., franz., japanisch, italienischer, amerikanischer, ...- Hersteller
aber dann wären die 10 Fragen schon um
dann fehlt noch: ist ein "e" im Herstellernamen
ist ein "e" im Modellverkaufsnamen
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Ich könnte ja jetzt fies sein, und die Fragen beantworten, ohne für jedes "Ja" 'nen 5er in die Spardose zu stecken. Mach ich aber nicht
Aber mindestens eine der Fragen wurde inzwischen beantwortet
Aber mindestens eine der Fragen wurde inzwischen beantwortet
Viele Grüße,
Thomas mit silverbeetle
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Iris hat geschrieben:Ich darf ja auch nicht mehr... hätte aber noch gefragt, ob es sich um ein Cabrio handelt...
Nein, es ist auch kein Cabrio
Viele Grüße,
Thomas mit silverbeetle
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OT
hasibaer hat geschrieben:Iris hat geschrieben:Ich darf ja auch nicht mehr... hätte aber noch gefragt, ob es sich um ein Cabrio handelt...
meine liebe Iris, definiere bitte Planwagen!!!!
OT on
Fahrzeug welches mit einer Plane abgedeckt wird (nicht zwangsläufig ein Kraftfahrzeug )
OT off
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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- rote Zora
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Tolle Idee Thomas
Fassen wir mal unser bisheriges Wissen zusammen:
Es ist ein Fahrzeug welches nicht kleiner als Silverbeetle ist.
Es hat eine Metalliclakierung
Es ist ein PKW
Es ist kein Cabrio und kein Kombi
Es kommt nicht aus dem Hause VW, Porsche, Seat...
Bist Du der Besitzer des PKW, der in die Garage zieht?
Fassen wir mal unser bisheriges Wissen zusammen:
Es ist ein Fahrzeug welches nicht kleiner als Silverbeetle ist.
Es hat eine Metalliclakierung
Es ist ein PKW
Es ist kein Cabrio und kein Kombi
Es kommt nicht aus dem Hause VW, Porsche, Seat...
Bist Du der Besitzer des PKW, der in die Garage zieht?
Ein runder Gruß
Sylvia
BeetleFun.de - Die menschliche Seite für den New Beetle
____________
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Florian hat geschrieben:rote Zora hat geschrieben:Bist Du der Besitzer des PKW, der in die Garage zieht?
EIGENTÜMER!
Ich weiß was Du meinst und liebe prinzipiell selber solche Spitzfindigkeiten welche ich auch gerne mit meinen Jugendlichen bis zum Excess betreibe, aber vielleicht ist er ja wirklich nur Besitzer
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Frodo hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, Flo, und wie wirkt sich das aus? Was'n Halter ist, kenn ich.
Ich bin zwar nicht Flori erlaube mir aber trotzdem die Antwort:
Besitzer ist der-/diejenige der die momentane Verfügungsgewallt über eine besitzfähige Sache hat.
Eigentümer ist der-/diejenige welchem/-r diese Sache rechtmäßig gehört.
Beide können, müssen aber nicht identisch sein. Ein Eigentümer wird durch die inbesitzname stets auch Besitzer. Ein Besitzer hierdurch aber nicht automatisch Eigentümer.
Wenn ich Dir den Laubfrosch ausleihe bist Du in diesem Moment der Besitzer, ich jedoch bleibe der Eigentümer. Mein Eigentum ist dann in Deinem Besitz.
In English I would translate the Eigentümer as an owner in the meaning of e.g. proprietor and the Besitzer as an owner in the meaning of e.g. occupant, but you can't translate it 1:1 as the proprietor sometimes (even if seldom afaik) can also be a Besitzer.
PS: Wenn man es auf die Spitze treiben wollte könnte man noch anmerken, dass noch der Inhaber (mit seiner Innehabung) zur Unterscheidung dazukommt. Des weiteren gibt es auch in der offiziellen Sprache (inkl. Juristendeutsch) fehlerhafte verwendungen. So ist ein juristischer Hausbesitzer zumeist (nicht immer) streng genommen ein Hauseigentümer.
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Laubfrosch hat geschrieben:Frodo hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, Flo, und wie wirkt sich das aus? Was'n Halter ist, kenn ich.
Ich bin zwar nicht Flori erlaube mir aber trotzdem die Antwort:
Besitzer ist der-/diejenige der die momentane Verfügungsgewallt über eine besitzfähige Sache hat.
Eigentümer ist der-/diejenige welchem/-r diese Sache rechtmäßig gehört.
Beide können, müssen aber nicht identisch sein. Ein Eigentümer wird durch die inbesitzname stets auch Besitzer. Ein Besitzer hierdurch aber nicht automatisch Eigentümer.
Wenn ich Dir den Laubfrosch ausleihe bist Du in diesem Moment der Besitzer, ich jedoch bleibe der Eigentümer. Mein Eigentum ist dann in Deinem Besitz.
In English I would translate the Eigentümer as an owner in the meaning of e.g. proprietor and the Besitzer as an owner in the meaning of e.g. occupant, but you can't translate it 1:1 as the proprietor sometimes (even if seldom afaik) can also be a Besitzer.
PS: Wenn man es auf die Spitze treiben wollte könnte man noch anmerken, dass noch der Inhaber (mit seiner Innehabung) zur Unterscheidung dazukommt. Des weiteren gibt es auch in der offiziellen Sprache (inkl. Juristendeutsch) fehlerhafte verwendungen. So ist ein juristischer Hausbesitzer zumeist (nicht immer) streng genommen ein Hauseigentümer.
Beispiel: Wenn du Deinen Beetle über eine Bank finanzierst, bist du für die Zeit der Finanzierung der Besitzer der Kugel.
Da die Bank aber als Sicherheit den Kfz-Brief hat, ist sie die Eigentümerin. Daher kann sie zum Beispiel auch bei Zahlungsverzug das Auto u.U. weiter veräußern.
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gluecksbear hat geschrieben:Laubfrosch hat geschrieben:Frodo hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, Flo, und wie wirkt sich das aus? Was'n Halter ist, kenn ich.
Ich bin zwar nicht Flori erlaube mir aber trotzdem die Antwort:
Besitzer ist der-/diejenige der die momentane Verfügungsgewallt über eine besitzfähige Sache hat.
Eigentümer ist der-/diejenige welchem/-r diese Sache rechtmäßig gehört.
Beide können, müssen aber nicht identisch sein. Ein Eigentümer wird durch die inbesitzname stets auch Besitzer. Ein Besitzer hierdurch aber nicht automatisch Eigentümer.
Wenn ich Dir den Laubfrosch ausleihe bist Du in diesem Moment der Besitzer, ich jedoch bleibe der Eigentümer. Mein Eigentum ist dann in Deinem Besitz.
In English I would translate the Eigentümer as an owner in the meaning of e.g. proprietor and the Besitzer as an owner in the meaning of e.g. occupant, but you can't translate it 1:1 as the proprietor sometimes (even if seldom afaik) can also be a Besitzer.
PS: Wenn man es auf die Spitze treiben wollte könnte man noch anmerken, dass noch der Inhaber (mit seiner Innehabung) zur Unterscheidung dazukommt. Des weiteren gibt es auch in der offiziellen Sprache (inkl. Juristendeutsch) fehlerhafte verwendungen. So ist ein juristischer Hausbesitzer zumeist (nicht immer) streng genommen ein Hauseigentümer.
Beispiel: Wenn du Deinen Beetle über eine Bank finanzierst, bist du für die Zeit der Finanzierung der Besitzer der Kugel.
Da die Bank aber als Sicherheit den Kfz-Brief hat, ist sie die Eigentümerin. Daher kann sie zum Beispiel auch bei Zahlungsverzug das Auto u.U. weiter veräußern.
Sehr schönes Beispiel, da Du mir hier auf einen Fehler meinerseits geholfen hast. Wenn ich Frodo das den Laubfrosch leihe ist er Inhaber aber nicht Besitzer solange er vorhat ihn mir zurückzugeben, aber nie Eigentümer.
Bei Deinem Beispiel bist Du Besitzer des Autos die Bank Eigentümer des Autos und Briefes und wird nach fertiger Zahlung Inhaber des Briefes nicht jedoch Besitzer.
Kurzdeffinition:
Dem Eigentümer gehört die Sache!
Der Inhaber ist im Besitz einer Sache deren fremden Besitzwillen er anerkennt
Der Besitzer ist im Besitz einer Sache mit eigenem Besitzwillen.
2 und 3 sind jedoch heutzutage sehr theoretische Unterscheidungen die kaum noch einer (incl. offizieller Stellen ) macht.
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch
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