Seite 1 von 1

Absichtliches Ausbremsen

Verfasst: Samstag 7. Januar 2006, 21:27
von Florian
Freitag, 6. Januar 2006
Versicherung muss nicht zahlen
Absichtliches Ausbremsen

Wer nachfolgende Autofahrer durch starkes Abbremsen im fließenden Verkehr "schulmeistern" will, riskiert bei einem Auffahrunfall seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Danach erkennen Autofahrer in diesem Fall im Zweifel die nahe liegende Möglichkeit eines Verkehrsunfalls und nehmen die Folge ihres Handelns billigend in Kauf, heißt es in dem Urteil. Dementsprechend könne ihnen der Versicherungsschutz wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Verkehrsunfalls versagt werden.

quelle: www.n-tv.de