Der Besitzer eines Autos ist auch für dessen Entsorgung verantwortlich. Das trifft auch dann zu, wenn der Wagen gestohlen und vom Dieb nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei zu Schrott gefahren wurde.
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor.
Betroffen davon sind nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin auch auf Kredit gekaufte Fahrzeuge.
Der Halter des gestohlenen Wagens könne nicht verlangen, dass die Bank als Kreditgeber anschließend noch Gutachter- und Verschrottungsgebühren übernehme, befanden nach seinen Angaben die Richter in Mainz.
Das treffe auch dann zu, wenn die Bank als Eigentümerin des Fahrzeugs im Brief eingetragen sei. (AZ: 1 K 101/03)
Quelle: rp-online

