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Iris hat geschrieben:Ich darf ja auch nicht mehr... hätte aber noch gefragt, ob es sich um ein Cabrio handelt...
hasibaer hat geschrieben:Iris hat geschrieben:Ich darf ja auch nicht mehr... hätte aber noch gefragt, ob es sich um ein Cabrio handelt...
meine liebe Iris,definiere bitte Planwagen!!!!
Florian hat geschrieben:rote Zora hat geschrieben:Bist Du der Besitzer des PKW, der in die Garage zieht?
EIGENTÜMER!
Frodo hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, Flo, und wie wirkt sich das aus? Was'n Halter ist, kenn ich.
Laubfrosch hat geschrieben:Frodo hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, Flo, und wie wirkt sich das aus? Was'n Halter ist, kenn ich.
Ich bin zwar nicht Flori erlaube mir aber trotzdem die Antwort:
Besitzer ist der-/diejenige der die momentane Verfügungsgewallt über eine besitzfähige Sache hat.
Eigentümer ist der-/diejenige welchem/-r diese Sache rechtmäßig gehört.
Beide können, müssen aber nicht identisch sein. Ein Eigentümer wird durch die inbesitzname stets auch Besitzer. Ein Besitzer hierdurch aber nicht automatisch Eigentümer.
Wenn ich Dir den Laubfrosch ausleihe bist Du in diesem Moment der Besitzer, ich jedoch bleibe der Eigentümer. Mein Eigentum ist dann in Deinem Besitz.
In English I would translate the Eigentümer as an owner in the meaning of e.g. proprietor and the Besitzer as an owner in the meaning of e.g. occupant, but you can't translate it 1:1 as the proprietor sometimes (even if seldom afaik) can also be a Besitzer.
PS: Wenn man es auf die Spitze treiben wollte könnte man noch anmerken, dass noch der Inhaber (mit seiner Innehabung) zur Unterscheidung dazukommt. Des weiteren gibt es auch in der offiziellen Sprache (inkl. Juristendeutsch) fehlerhafte verwendungen. So ist ein juristischer Hausbesitzer zumeist (nicht immer) streng genommen ein Hauseigentümer.
gluecksbear hat geschrieben:Laubfrosch hat geschrieben:Frodo hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, Flo, und wie wirkt sich das aus? Was'n Halter ist, kenn ich.
Ich bin zwar nicht Flori erlaube mir aber trotzdem die Antwort:
Besitzer ist der-/diejenige der die momentane Verfügungsgewallt über eine besitzfähige Sache hat.
Eigentümer ist der-/diejenige welchem/-r diese Sache rechtmäßig gehört.
Beide können, müssen aber nicht identisch sein. Ein Eigentümer wird durch die inbesitzname stets auch Besitzer. Ein Besitzer hierdurch aber nicht automatisch Eigentümer.
Wenn ich Dir den Laubfrosch ausleihe bist Du in diesem Moment der Besitzer, ich jedoch bleibe der Eigentümer. Mein Eigentum ist dann in Deinem Besitz.
In English I would translate the Eigentümer as an owner in the meaning of e.g. proprietor and the Besitzer as an owner in the meaning of e.g. occupant, but you can't translate it 1:1 as the proprietor sometimes (even if seldom afaik) can also be a Besitzer.
PS: Wenn man es auf die Spitze treiben wollte könnte man noch anmerken, dass noch der Inhaber (mit seiner Innehabung) zur Unterscheidung dazukommt. Des weiteren gibt es auch in der offiziellen Sprache (inkl. Juristendeutsch) fehlerhafte verwendungen. So ist ein juristischer Hausbesitzer zumeist (nicht immer) streng genommen ein Hauseigentümer.
Beispiel: Wenn du Deinen Beetle über eine Bank finanzierst, bist du für die Zeit der Finanzierung der Besitzer der Kugel.
Da die Bank aber als Sicherheit den Kfz-Brief hat, ist sie die Eigentümerin. Daher kann sie zum Beispiel auch bei Zahlungsverzug das Auto u.U. weiter veräußern.
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